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Dokument-ID: 999683
Datenschutz – Belehrungsbestätigung des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer erlangt in Erfüllung seiner Arbeitspflicht Kenntnis über personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechtes. Alle diese Informationen sind vom Arbeitnehmer absolut vertraulich zu behandeln und unterliegen den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts.