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Dokument-ID: 999777
Dienstvertrag – Textbaustein Rauchverbot im Betrieb
Am gesamten Betriebsgelände des Arbeitgebers ist den Arbeitnehmern Rauchen untersagt. Dem Arbeitnehmer ist es ausschließlich im Raucherraum des Betriebs zu rauchen gestattet. Raucherpausen gelten nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Der Arbeitnehmer hat im Falle von Raucherpausen eine Zeitaufzeichnung darüber zu führen und diese Zeit einzuarbeiten.