Dienstvertrag – Textbaustein Aktualisierungsklausel
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Änderung seines Hauptwohnsitzes unverzüglich, jedoch längstens binnen 7 Werktagen ab Änderung, mitzuteilen, um an dieser Adresse Zustellungen von Sendungen des Arbeitgebers zu ermöglichen. Bei unterlassener Bekanntgabe der Adressänderung durch den Arbeitnehmer wird vereinbart, dass der Arbeitgeber Zustellungen an die ihm zuletzt vom Arbeitnehmer bekannt gegebene Adresse gültig vornehmen kann. Die Zustellung gilt sodann an den Arbeitnehmer als zugegangen.