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Dokument-ID: 213353
VO über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ) – Auszug
§ 1. Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, für die Untersuchungen im Sinne des 5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorgesehen sind.