6.1 Erläuterungen
Der beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtete Arbeitnehmerschutzbeirat ist ein Beratungs- und Informationsgremium, in dem alle Grundsatzfragen und künftigen Vorhaben im Arbeitnehmerschutz behandelt werden, ebenso Organisation und Tätigkeit der mit der ASchG-Novelle 1999 eingerichteten Präventionszentren der Unfallversicherungsträger. Die Verordnung regelt die Geschäftsordnung des Beirates und betrifft daher nur mittelbar die betriebliche Umsetzung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen.