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Neu Dokument-ID: 1136752

Vorschrift | Novellen

Verordnung über Parkflächen

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1012 der Kommission vom 7. April 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Festlegung von Normen für das Dienstleistungsniveau und das Sicherheitsniveau von sicheren und gesicherten Parkflächen sowie der Verfahren für deren Zertifizierung

Inhaltsverzeichnis

(ABl. L 170 vom 28.6.2022, S. 27–37)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates • [Fußnote: ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1.] , insbesondere auf Artikel 8a Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 müssen Kraftfahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einhalten. Einige dieser Ruhezeiten werden häufig unterwegs eingelegt, insbesondere wenn die Fahrer im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr tätig sind. Es ist daher von größter Bedeutung, dass die Fahrer Zugang zu Parkflächen haben, auf denen sie ihre Ruhezeiten sicher einlegen können, und dass ihnen geeignete Einrichtungen für den Zugang zu den benötigten Dienstleistungen zur Verfügung stehen.

(2) Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 enthält eine Liste von Anforderungen, die Parkflächen, die Fahrern im Straßengüter- und -personenverkehr zugänglich sind, erfüllen müssen, damit sie in Bezug auf das Dienstleistungsniveau und das Sicherheitsniveau als sichere und gesicherte Parkflächen zertifiziert werden können.

(3) In einer Studie der Kommission aus dem Jahr 2019 über sichere und gesicherte Parkflächen in der Union • [Fußnote: Commission Study on safe and secure parking places for trucks (2019). Abrufbar unter: https://sstpa.eu-study.eu/download/19/final-report/1188/final-report-sstpa-28022019-isbn.pdf.]  wurde auf den erheblichen Mangel an solchen Parkflächen hingewiesen. Außerdem enthielt sie einige Vorschläge, unter anderem in Bezug auf Normen für sichere und gesicherte Parkflächen und Zertifizierungsverfahren.

(4) Angesichts des derzeitigen Mangels an sicheren und gesicherten Parkflächen in der Union sollte der Aufbau solcher Parkflächen auf Unionsebene gefördert werden, um sicherzustellen, dass Kraftfahrer auf allen Straßen der Union Zugang zu ihnen haben.

(5) Um den Aufbau sicherer und gesicherter Parkflächen zu fördern, muss auf Unionsebene ein gemeinsamer Rahmen entwickelt werden, um sicherzustellen, dass der Sektor Zugang zu klaren und harmonisierten Informationen über sichere und gesicherte Parkflächen in der gesamten Union hat.

(6) Um die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu verbessern, sollten alle sicheren und gesicherten Parkflächen unabhängig von ihrem Sicherheitsniveau ein gemeinsames Mindestdienstleistungsniveau aufweisen.

(7) Angesichts der zunehmenden Zahl von Ladungsdiebstählen, von denen Kraftfahrer auf der Straße betroffen sind, sollte die Sicherheit der Kraftfahrer verbessert werden, um sicherzustellen, dass sie ohne Stress ruhen können und nicht übermüden. Gute Ruhebedingungen für Fahrer auf sicheren und gesicherten Parkflächen sind von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit und die Verringerung der Gefahr von Unfällen aufgrund von Übermüdung.

(8) Sichere und gesicherte Parkflächen sind für Fahrer und Verkehrsunternehmen von wesentlicher Bedeutung, um Ladungsdiebstahl zu verhindern. Angesichts der Vielfalt der Unternehmen und der beförderten Güter benötigen Verkehrsunternehmen und Fahrer Parkflächen mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus, je nachdem, welche Güter befördert werden. Die Unionsnormen sollten daher den verschiedenen Arten von Unternehmen Rechnung tragen, und Parkflächen sollten unterschiedliche Mindestsicherheitsniveaus bieten.

(9) Die Sicherheit der Parkflächen sollte dadurch erreicht werden, dass die geeigneten Sicherheitsausrüstungen und -verfahren rund um die Parkfläche, auf der Parkfläche selbst sowie an den Ein- und Ausfahrten vorhanden sind. Darüber hinaus sollte durch Personalverfahren sichergestellt werden, dass Maßnahmen getroffen werden zur Risikoprävention und um die Folgen auftretender Sicherheitsvorfälle zu mindern.

(10) Um den Nutzern sicherer und gesicherter Parkflächen Transparenz und Sicherheit zu bieten, sollten Parkflächen von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle nach den auf Unionsebene festgelegten Verfahren zertifiziert werden. Die Zertifizierungsverfahren für Audits, erneute Audits und unangekündigte Audits für sichere und gesicherte Parkflächen sollten klar festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Parkflächenbetreiber wissen, wie sie die Zertifizierung oder Neuzertifizierung beantragen können. Es sollte ferner sichergestellt werden, dass angemessene Verfahren angewandt werden, wenn festgestellt wird, dass eine sichere und gesicherte Parkfläche nicht mehr dem Dienstleistungs- oder Sicherheitsniveau entspricht, für das sie zertifiziert wurde.

(11) Den Nutzern sicherer und gesicherter Parkflächen sollten Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen, um Verstöße zu melden.

(12) Die Zertifizierungsstellen sollten den Betreibern Auditzertifikate ausstellen und diese Informationen auch der Kommission übermitteln können, damit die Liste der sicheren und gesicherten Parkflächen auf der entsprechenden amtlichen Internetseite auf dem neuesten Stand bleibt.

(13) Um der raschen Entwicklung digitaler Technologien Rechnung zu tragen und die Arbeitsbedingungen der Fahrer kontinuierlich zu verbessern, sollte die Kommission spätestens vier Jahre nach Erlass dieses Rechtsakts bewerten, ob die Überarbeitung der harmonisierten Normen und Zertifizierungsverfahren angezeigt ist —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: