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Dokument-ID: 440471
6.1 Erläuterungen
Einleitung:
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft und sieht insbesondere Koordinationspflichten für Bauherren und Bauleiter im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz vor, wenn auf Baustellen nacheinander oder nebeneinander ArbeitnehmerInnen mehrerer Unternehmen im Einsatz sind.