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Dokument-ID: 999519
2.1.2 Erlässe – ASchG
Kabinen für Raucher/innen – Erlass des ZAI vom 28.4.2018
(GZ: BMASGK-461.304/0001-VII/A/2/2018): Kabinen für Raucher bestehen aus einem mehr oder weniger abgetrennten Aufenthaltsbereich. Diese verfügt über ein Abluftsystem, das die rauchhaltige Luft absaugt. Die abgesaugte Luft wird entweder gefiltert und wieder in den Raum rückgeführt (Umluftführung) oder nach außen abgeführt (Abluftführung).