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Dokument-ID: 1047110
2. Abschnitt
Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung
2. Abschnitt
Auslösen von Lawinen von Hubschraubern aus
§ 2. Geltungsbereich
(1) Dieser Abschnitt der Verordnung gilt für
- Betreiber von Luftfahrzeugen im gewerblichen und nichtgewerblichen speziallisierten Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Luftbetrieb, ABl. Nr. L 296 vom 25.10.2012 S. 1, sowie
- Tätigkeiten in und an der Außenseite von zivilen Luftfahrzeugen gemäß § 11 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957.
(2) Dieser Abschnitt der Verordnung gilt nicht für Zivilluftfahrzeuge des Bundes, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit eingesetzt werden.