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Dokument-ID: 1051242
Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG)
§ 5. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amt für Betrugsbekämpfung ist zulässig, wenn sie für Zwecke der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 3 oder sonst zur Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurde, erforderlich ist.