Neu
Dokument-ID: 1135169
Land- und forstwirtschaftliche Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (LF-SVP VO)
§ 6. Frist für die Bestellung
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode zu erfolgen.