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Neu Dokument-ID: 1136709

Vorschrift

Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt

Inhaltsverzeichnis

Artikel 131
Sanktionen

idF ABl. L 212/2018 | Datum des Inkrafttretens 25.07.2021

Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung und die auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.