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Dokument-ID: 1282069
8 Ausnahmen
Grundsätze
Das ASchG und die dazu erlassenen Verordnungen enthalten grundlegende Anforderungen an den Schutz der Arbeitnehmer. Diese Regelungen gelten für Arbeitsstätten aller Art, für Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen. Die allgemeinen Anforderungen des ASchG müssen naturgemäß von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen. Daher kann es erforderlich sein, einzelne Anforderungen an die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls anzupassen.