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Dokument-ID: 1282037
5 Begriffsbestimmungen
Arbeitnehmer/in
Der Begriff „Arbeitnehmer“ ist in § 2 Abs 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) eigens definiert. Demnach sind Arbeitnehmer „alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind“ (§ 2 Abs 1 ASchG). Damit geht die Arbeitnehmerdefinition des ASchG über die Arbeitnehmerdefinition des Arbeitsvertragsrechts hinaus (vgl dazu § 36 Arbeitsverfassungsgesetz, ArbVG).