1.4.2 Die Detergenzien-Verordnung 2026 und die Übergangsregelungen bis zu ihrem Inkrafttreten
Mit der Neufassung der Detergenzien-Verordnung vom 11. Februar 2026, (EU) 2026/405, ABl der Reihe L vom 02.03.2026, wird die derzeit in Kraft stehende Verordnung (EG) 648/2004 in ihrer gültigen Fassung gem Art 35 der neuen Verordnung mit Wirkung vom 23. September 2029 aufgehoben. Detergenzien und Tenside, die bis zu diesem Datum in Verkehr gebracht werden und die Anforderungen der Verordnung 648/2004 erfüllen, dürfen gem Art 36 Abs 1 der Verordnung 2026/405 nach diesem Aufhebenszeitpunkt weiterhin auf unbestimmte Zeit auf dem Markt verbleiben. Detergenzien und Tenside, die innerhalb eines Jahres nach dem 22.09.2029 in Verkehr gebracht werden und noch den Anforderungen der zu dieser Zeit geltenden Fassung der Verordnung 648/2004 entsprechen, dürfen hingegen gem Abs 2 nur mehr bis 23.09.2030 auf dem Markt angeboten werden.