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Dokument-ID: 1277356
1.4.6 Erläuterungen zur Kennzeichnung von Tensiden und Detergenzien
Die im Kapitel IV der EU-Detergenzien-Verordnung festgelegten Kennzeichnungsbestimmungen gliedern sich in allgemeine Anforderungen (Art 17), die Form der Kennzeichnung, die als physisches Etikett bzw als digitales Etikett ausgeführt werden kann (Art 18), die speziell für das digitale Etikett zu erfüllenden Anforderungen (Art 19) und die Bedingungen bei Angeboten von Produkten im Fernabsatz (Art 20).