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Dokument-ID: 1276361
3.3.3 Anspruch auf Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, wenn dieser nicht aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder eines gesellschaftsvertraglich zulässigen Gesellschafterbeschlusses von der Verteilung ausgenommen ist (§ 1 Abs 2 FlexKapGG iVm § 82 Abs 1 GmbHG). Mangels abweichender Regelungen erfolgt die Verteilung nach dem Verhältnis der einbezahlten Stammeinlagen (§ 1 Abs 2 FlexKapGG iVm § 82 Abs 2 GmbHG).