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Dokument-ID: 1276331
4.3.3 „Einlage“/Einbringung von Immobilien in eine FlexCo
Ertragsteuerrecht
Ein Grundstück kann nur im Wege einer Sacheinlage in eine FlexCo transferiert werden. Dieser Vorgang ist ein Tausch gem § 6 Z 14 EStG, also die Hingabe des Grundstücks gegen den Erwerb von FlexCo-Anteilen.