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Daniel Koch | Praxiswissen | Fallbeispiel

Kind nimmt Eltern trotz Gewalt in Schutz

Eines der obersten Ziele in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es, für deren Schutz und mehr oder weniger wohlbehütetes Aufwachsen zu sorgen. Abs 1 in Art 19 der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Titel „Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung“ beschreibt klar, dass „das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen [ist], solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters befindet oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut. • [Fußnote: unicef, Konvention über die Rechte des Kindes, Artikel 19 1989, 22.

In diesem Kontext sieht das österreichische Recht vor, dass bei Kindern, deren Kindeswohl gefährdet ist, konkreter Handlungsbedarf besteht. Dies kann von einer Unterstützung der Familie durch ausgebildete Fachkräfte im Sinne der mobilen Familienbetreuung bis hin zur Kindsabnahme und anschließenden Fremdunterbringung des Kindes in einer mit der „vollen Erziehung“ betrauten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe alles sein.

Doch, und dies ist gar nicht selten der Fall, muss sich die Frage gestellt werden, was zu tun ist, wenn das Kind zuhause Gewalt erlebt – sei es als betroffener oder „lediglich“ als Beobachter – und es aber dennoch zu seinen bzw ihren Eltern hält bzw diese in Schutz nimmt. Denn, und das darf man auf keinen Fall unterschätzen, die Loyalität eines Kindes seinen Eltern gegenüber ist durchaus unproportional groß.

Bevor ein konkreter Handlungsleitfaden vorgestellt werden soll, ist es wichtig zu verstehen, warum Kinder in vielen Fällen trotz Gewalterfahrungen zu ihren Eltern stehen oder diese gar in Schutz nehmen. Ein zentrales Kriterium ist die Macht, die Eltern in den Augen ihrer Kinder haben. Der Kinderschutz Schweiz hat dazu einen sehr aussagekräftigen Paragrafen auf deren Website verfasst: „Vielleicht die grösste Macht, die Eltern haben, ist eine emotionale: Kinder sind besonders in jungen Jahren stark auf den Schutz ihrer Eltern angewiesen. Gerade bei Angst oder Verzweiflung, suchen und brauchen sie den Trost und die Sicherheit ihrer Eltern. Zudem möchten Kinder von ihren Eltern geliebt, angenommen und wertgeschätzt werden und sie haben Angst, all das zu verlieren. Kinder lieben ihre Eltern bedingungslos und würden alles dafür tun, ebenfalls bedingungslos zurückgeliebt zu werden. • [Fußnote: Kinderschutz Schweiz, https://www.kinderschutz.ch/themen/gewaltfreie-erziehung/anleitende-erziehung/macht-in-der-erziehung#:~:text=Vielleicht %20die %20grösste %20Macht %2C %20die,und %20die %20Sicherheit %20 ihrer %20Eltern. (abgerufen 28.09.2024).

Der zweite Satz dieses Zitates zeigt gut auf, in welcher „Zwickmühle“ sich Kinder in einer solchen Situation befinden. In vorangegangenen Beiträgen in diesem Handbuch wurde auf die Themen des so genannten Loyalitätskonflikts, Schweigegebote oder Drohungen und das eigene Vermeidungsverhalten eingegangen. Bei Kindern kommt noch hinzu, dass sie stark abhängig von ihren Eltern sind, denn wie soll ein Kind allein überleben?

Loyalitätskonflikte scheinen in diesem Kontext klar zu sein, ebenso wie Schweigegebote. Ergänzend anzumerken ist, dass Drohungen nicht zwangsläufig mit Gewaltandrohungen zu tun haben und zu tun haben müssen. So ist die Drohung, dass das Kind von den Eltern wegkommt oder dass es nicht mehr geliebt wird, wenn jemand davon erfährt, meist eine für das Kind gefährlichere als die Androhung weiterer Gewalt.

Was gilt es nun zu berücksichtigen, wenn man mit Kindern zu tun hat, die vermeintlich Gewalt zuhause erleben? • [Fußnote: Angelehnt an: Bundeskanzleramt, (K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen. Ein Leitfaden (2023), 11.

Abklären des Verdachts

Klären Sie bei einem vagen Verdacht ab, ob das Kind zuhause tatsächlich Gewalt ausgesetzt ist. Dazu können folgende Fragen hilfreich sein:

  • Gibt es eindeutige Anzeichen wie klare Aussagen des Kindes?
  • Hat das Kind Verletzungen, deren Erklärung Ihnen nicht nachvollziehbar erscheint?
  • Gibt es konkrete Verhaltensbeobachtungen oder zeigt das Kind Veränderungen im Verhalten, die auf Gewalt in der Familie schließen lassen?

Suchen Sie das Gespräch

  • Suchen Sie das Gespräch mit den Eltern und sprechen Sie etwaige Beobachtungen Ihrerseits an. Einerseits können Sie im Gespräch auf den Umgang der Eltern mit der Thematik achten und andererseits sichern Sie sich ab.
  • Achten Sie bei solchen Gesprächen darauf, dass Sie möglichst objektiv und nicht mit Vorannahmen und Vorurteilen in das Gespräch gehen bzw diese im Gespräch dominieren lassen.
  • Bei Gesprächen mit Kindern ist es wichtig, dass Sie dem Kind keine Worte in den Mund legen, die das Kind nicht selbst zu Ihnen gesagt hat. Wenn das Kind sagt, dass „das Monster“ in der Nacht kommt, dann nennen Sie es auch „das Monster“. Wenn Sie ohne konkrete Beweise jemanden beschuldigen und das Kind zu sehr in eine Richtung drängen, ist weder dem Kind noch Ihnen geholfen.

Tauschen Sie sich aus und lassen Sie sich beraten

  • Tauschen Sie sich mit Kolleg:innen aus, die das Kind im besten Fall auch kennen und erzählen Sie von Ihrem Verdacht. Schauen Sie, ob es nur Ihnen so geht.
  • Wenden Sie sich an Fachberatungen und/oder anonym an die Kinder- und Jugendhilfe.

Dokumentieren Sie, was Ihnen auffällt

  • Grundsätzlich gilt es alles zu dokumentieren, was Ihnen auffällt, was Ihnen gesagt wird und welche Schritte Sie wie und wann eingeleitet haben.

Wie geht es nun weiter

  • Bei Gefahr in Verzug, wenn sich der Verdacht bestätigt, ist unverzüglich eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen. Melden Sie den Verdacht Ihrer Leitung und bereiten Sie eine schriftliche Gefährdungsmeldung vor. Je nach Art und Ausmaß ist gegebenenfalls die Polizei miteinzubeziehen (Bspw ruft Sie das Kind an, dass es gleich geschlagen wird.).
  • Konkretisiert sich der Verdacht, so ist der erste Schritt eine Interventionsplanung mit der Kinder- und Jugendhilfe und in weiterer Folge eine Gefährdungsmeldung. Hier gilt es, die Betroffenen zu informieren. Sie werden auch bei der Meldung gefragt, ob Sie die Betroffenen informiert haben.

Vorlage Gefährdungsmeldung

  • Daten des Kindes (Name, Alter, Adresse, Telefonnummer)
  • Daten der Eltern oder Obsorgeberechtigten (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • Grund und Anlass der Mitteilung (Was ist der Anlass? Was ist passiert? Was sagen die Beteiligten dazu? Was ist Ihre professionelle Meinung dazu?)
  • Daten der Melderin beziehungsweise des Melders

Wie können Sie mit dem Kind darüber sprechen? • [Fußnote: Angelehnt an: Bundeskanzleramt, (K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen. Ein Leitfaden (2023), 11.

Ein zentraler Punkt bei der Abklärung einer Gefährdung, aber auch bei der weiteren Arbeit mit dem Kind ist ein empathischer, nicht verurteilender und sensibler Zugang. Teilen Sie dem Kind mit, dass

  • Sie sich für das Kind und dessen Gefühle, Befindlichkeiten und dessen Wohlergehen interessieren.
  • Sie wahrnehmen, dass es dem Kind gerade nicht so gut geht und/oder das Kind etwas bedrückt.
  • Sie versuchen zu verstehen, wieso sich das Kind aktuell so verhält wie es das tut.
  • Sie nichts tun oder sagen werden, das das Kind nicht will, sondern dass Sie das Kind und seine Wünsche und Grenzen achten wollen.
  • Sie dem Kind gerne dabei helfen, mit den aktuellen Gefühlen (Trauer, Angst, Wut) umzugehen.
  • ein Kind auch manchmal Nein sagen darf und nicht alles mit sich machen lassen muss.
  • Kinder nicht schuld sind, wenn jemand Gewalt ausübt.
  • Kinder nicht schuld sind, wenn jemand anderer etwas „Böses“ oder „Schlechtes“ macht.
  • es Menschen und Anlaufstellen gibt, wo man Hilfe finden kann.

Wichtig ist, in der Kommunikation darauf zu achten, die Grenzen des Kindes zu wahren und die Wünsche des Kindes nach Möglichkeit ernst zu nehmen. Dennoch ist eine realistische Herangehensweise erforderlich. Machen Sie dem Kind also keine „leeren“ Versprechungen. Erklären Sie ihm, warum Sie was machen und dass es selbst keine Schuld trifft.

Für das Kind ist der Loyalitätskonflikt, der stark mit Verlustängsten besetzt ist, eine große emotionale Belastung, auf die es wichtig ist einzugehen und sich dafür Zeit zu nehmen.

Für Fachkräfte ist es speziell hier wichtig, eine gute Balance zwischen Nähe und Distanz zu wahren. Nicht zuletzt der eigenen psychischen Gesundheit zuliebe.