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Neu Dokument-ID: 792465

Gerda Schönsgibl | Muster | Bericht

15.2 GuV – Gesamtkostenverfahren – gültig ab 1. Jänner 2016

1.

Umsatzerlöse

2.

Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen

3.

Andere aktivierte Eigenleistungen

4.

Sonstige betriebliche Erträge, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:

 

a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen

 

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

 

c) Übrige

5.

Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen:

 

a) Materialaufwand

 

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

6.

Personalaufwand:

 

a) Löhne und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen

 

b) Soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen

 

aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

 

bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

7.

Abschreibungen:

 

a) Auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

 

b) Auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten

8.

Sonstige betriebliche Aufwendungen, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen, gesondert ausweisen müssen

9.

Zwischensumme aus Z 1 bis 8

10.

Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen

11.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen

12.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen

13.

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

14.

Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon haben Gesellschaften, die nicht klein sind, gesondert auszuweisen:

 

a) Abschreibungen

 

b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen

15.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen

16.

Zwischensumme aus Z 10 bis 15

17.

Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 16)

18.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

19.

Ergebnis nach Steuern

20.

Sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1 bis 19 enthalten

21.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

22.

Auflösung von Kapitalrücklagen

23.

Auflösung von Gewinnrücklagen

24.

Zuweisung zu Gewinnrücklagen

25.

Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr

26.

Bilanzgewinn (Bilanzverlust)

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