15.2 GuV – Gesamtkostenverfahren – gültig ab 1. Jänner 2016
1. | Umsatzerlöse |
2. | Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen |
3. | Andere aktivierte Eigenleistungen |
4. | Sonstige betriebliche Erträge, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge aufgliedern müssen: |
| a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
| c) Übrige |
5. | Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen: |
| a) Materialaufwand |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen |
6. | Personalaufwand: |
| a) Löhne und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen |
| b) Soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen |
| aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
7. | Abschreibungen: |
| a) Auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
| b) Auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten |
8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen, gesondert ausweisen müssen |
9. | Zwischensumme aus Z 1 bis 8 |
10. | Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen |
11. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen |
12. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen |
13. | Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens |
14. | Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon haben Gesellschaften, die nicht klein sind, gesondert auszuweisen: |
| a) Abschreibungen |
| b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen |
15. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen |
16. | Zwischensumme aus Z 10 bis 15 |
17. | Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 16) |
18. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
19. | Ergebnis nach Steuern |
20. | Sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1 bis 19 enthalten |
21. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
22. | Auflösung von Kapitalrücklagen |
23. | Auflösung von Gewinnrücklagen |
24. | Zuweisung zu Gewinnrücklagen |
25. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
26. | Bilanzgewinn (Bilanzverlust) |