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Dokument-ID: 1276733
10.7.3 GO-Ergänzungsbausteine Controlling & Reporting
§ 13: Grundsätze des Controllings und der Informationsversorgung
- Die Geschäftsführung richtet ein unternehmensweites Controlling‑System ein, das der laufenden Planung, Steuerung und Überwachung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft dient. Es hat insbesondere sicherzustellen, dass der Geschäftsführung jederzeit ein möglichst zutreffendes und zeitnahes Bild über Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft sowie deren wesentliche Risiken vorliegt.
- Das Controlling‑System umfasst jedenfalls
- die Planung (Budgetplanung und Mittelfristplanung),
- das Berichtswesen (laufende interne Berichte an die Geschäftsführung),
- Soll‑Ist‑Vergleiche einschließlich Analyse wesentlicher Abweichungen,
- die Unterstützung der Liquiditätssteuerung sowie
- die Vorbereitung der Berichte an die Gesellschafter gem § 6 der Geschäftsordnung.
- Die Geschäftsführung hat für eine organisatorische und personelle Ausgestaltung des Controllings zu sorgen, die der Art, Größe und Risikosituation der Gesellschaft entspricht. Sie stellt insbesondere sicher, dass
- geeignete Systeme zur Erfassung und Auswertung der relevanten Daten vorhanden sind,
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Controllingaufgaben klar geregelt sind,
- die zur Erfüllung der Controllingaufgaben erforderlichen Informationen aus Buchhaltung, Rechnungswesen und operativen Bereichen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung stehen.
- Das Controlling‑System ist so auszugestalten, dass es die Geschäftsführung in die Lage versetzt, ihre gesetzlichen Pflichten, insbesondere jene zur Einrichtung eines angemessenen Rechnungswesens und internen Kontrollsystems sowie zur laufenden Beobachtung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, ordnungsgemäß zu erfüllen.
- Die Geschäftsführung überprüft die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Controllingsystems zumindest einmal jährlich und veranlasst erforderliche Anpassungen, insbesondere bei wesentlichen Veränderungen der Geschäftstätigkeit, des Marktumfeldes oder der Risikosituation der Gesellschaft.