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Neu Dokument-ID: 1267660

Andrea Futterknecht | Muster | Textbaustein

9.2.5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr

  1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
  2. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch und endet mit dem darauffolgenden 31.12. (einunddreißigsten Dezember).*
  3. Die folgenden Geschäftsjahre dauern jeweils vom 01.01. (ersten Jänner) bis zum 31.12. (einunddreißigsten Dezember) eines Kalenderjahres.

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