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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.5 Betriebshaftpflicht und wissentliche Pflichtverletzung

Betriebshaftpflichtrisiko – nicht nur typische Betriebsgefahren

Das Betriebshaftpflichtrisiko ist nach Ansicht des OGH nicht nur auf typische Betriebsgefahren beschränkt, sondern es ist jede Tätigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung zuzurechnen, die für den Betrieb erfolgt oder in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb steht. • [Fußnote: OGH 14.12.2000, 7 Ob 79/00v.

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