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Neu Dokument-ID: 1279646

Karin Zahiragic | Muster | Checkliste

4.2 Vertragsgestaltung für Treuhandvereinbarungen

  • Parteien und Gegenstand der Treuhandvereinbarung
    • Benennung der Parteien der Treuhandvereinbarung und deren Funktion (Käufer, Verkäufer, Kreditgeber, Treuhänder)
    • Bezeichnung des durch die Treuhandabwicklung zu besichernden Rechtsgeschäfts (zB Kaufvertrag, Bauträgervertrag)
    • Persönliche Verpflichtung des Treuhänders zur sachgerechten, zügigen Abwicklung entsprechend den Bestimmungen der Treuhandvereinbarung
    • Bis zur Erreichung des Treuhandzieles unwiderrufliche und über den Tod der Auftraggeber hinaus wirksame Auftragserteilung an den Treuhänder
    • Unterstützungszusage aller Parteien zur Erreichung des Treuhandzwecks und zur Abgabe noch nötiger Erklärungen oder Unterschriften
    • Konkretisierung der Voraussetzungen des Beginns, des Umfangs und angestrebten Endergebnisses der Treuhandabwicklung (gewünschter abschließender Grundbuchsstand, gesamte Abwicklung oder nur Teilabwicklung)
    • Bei Zusammenwirken mehrerer Treuhänder: Abgrenzung der Aufgabenbereiche und der Haftung
    • Sicherungsabrede wischen Kreditgeber und Kreditnehmer unter Einbeziehung des Treuhänders
  • Meldung an das Treuhandregister/Treuhandbuch/Allgemeine Treuhandbedingungen
    • Geltung der Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer für notarielle Treuhandschaften bzw des Statuts der Rechtsanwaltskammer … bzw der Allgemeinen Bedingungen für die treuhändige Abwicklung von Immobilientransaktionen (oder – soweit zulässig – deren ausdrücklichen Ausschluss)
    • Anmelde- bzw Registrierungspflicht hinsichtlich der Treuhandschaft
    • Erfüllung der daraus resultierenden Informationspflichten gegenüber den Vertragsparteien
    • Risikobelehrung bei fehlender Deckung durch eine Vertrauensschadenversicherung bzw Regelung der Gefahrtragung hinsichtlich des Verlusts der Treuhandvaluta
  • Meldung an die Geldwäschemeldestelle
    • Abklärung betreffend Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung – Risikobeurteilung
  • Beistellung der Urkunden, Verwahrung, zeitlicher Ablauf
    • Bezeichnung der für die grundbücherliche Abwicklung erforderlichen und von den Parteien beizustellenden Urkunden (verbücherungsfähig unterfertigter Kaufvertrag, Rangordnungsbeschluss für die beabsichtigte Veräußerung und Verpfändung/Rang/Laufzeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Löschungsquittung, sonstige Bescheide mit Rechtskraftbestätigung),
    • Fristsetzung für die Parteien für Erlag dieser Urkunden, Gelderlag des Käufers für Gebühren
    • Wer trägt die Kosten für die Erlangung von Bescheiden bzw Urkunden?
    • Wer übernimmt die Finanzierung von Lastenfreistellungen?
    • Abklärung, für welche Kosten und Abgaben welche Sicherstellung in Betracht kommt (Depot, Bankgarantie)
    • Beschreibung der einzelnen Abwicklungsschritte
    • Verwahrung der Urkunden, insbesondere Rangordnungsbeschluss
    • Setzung einer Frist ab dem Zeitpunkt des Vorliegens aller Urkunden und Gelder
    • Klärung konkreter Nachprüfungs- und Nebenpflichten des Treuhänders für die Durchführbarkeit des zu besichernden Rechtsgeschäfts und deren Grenzen (beispielsweise nötige behördliche Genehmigungen, Versicherungen …)
    • Bei aufschiebend bedingtem Vertrag, Klärung der Mitwirkung des Treuhänders
  • Anderkonto, Erlag und Verfügung über den Treuhandbetrag, Verzinsung
    • Bezeichnung des Treuhandbetrages und des Erlegers (zB Käufers)
    • Frist für den Erlag
    • Genaue Bezeichnung des Anderkontos des Treuhänders und Regelung für Verzug
    • Einverständnis der Vertragsparteien mit der Bonität der Depotbank
    • Festlegung der Auszahlungsbedingungen (zB erst nach Vormerkung des Käufers und Einverleibung des Pfandrechts zugunsten des Kreditgebers; bei Einverleibung Abwarten der Rechtskraft
    • Prüfung der Auszahlungsbedingungen durch den Treuhänder
    • Geldmittelverwendung
    • Erledigungsfristen sowie Voraussetzungen, Art und Ausmaß einer Verlängerung
    • Verzinsung auf Anderkonto:
      • Wem gebühren die Zinsen?
      • Im Fall der Rückabwicklung: Zu wessen Lasten gehen die Bankspesen?
    • Keine Haftung des Treuhänders für einen bestimmten Zinssatz
    • Regelung der Kosten des ausländischen Zahlungsverkehrs
    • Entbindung des auftraggebenden bzw anderkontoführenden Kreditinstituts von der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses, hierzu Zustimmung der Vertragsparteien
  • Berichts- und Auskunftserteilung durch den Treuhänder
    • Unaufgefordert aus gegebenem Anlass und auf Verlangen des Treugebers
  • Weisungsbefugnisse, nachträgliche Änderungen
    • Keine Weisungsbefugnis einzelner Treugeber
    • Abänderung oder Auflösung der Treuhandvereinbarung und des zugrundeliegenden Vertrags nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung aller Parteien dieser Vereinbarung einschließlich des Treuhänders
  • Leistungsstörungen und Konflikte
    • Rücktrittsrecht des Treuhänders vor Verfügung über den Treuhanderlag im Falle von Leistungsstörungen, Konflikten zwischen den Treugebern bzw mit Dritten, Undurchführbarkeit wegen Änderung von Randbedingungen oder sonst unklarer Sach- oder Rechtslage
    • Recht zur Zurückstellung des Erhaltenen oder zum Gerichtserlag
  • Erfüllung des Treuhandauftrages
    • Ende der Verpflichtung und Haftung des Treuhänders mit der Ausfertigung und Zustellung des Grundbuchsbeschlusses auf Eintragung des Eigentumsrechts/Pfandrechts zugunsten …
    • Schlussbericht durch den Treuhänder
    • Ausfolgung der Urkunden durch den Treuhänder an die Parteien
    • Schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Erfüllung des Treuhandauftrages durch die Vertragsparteien
  • Sonstiges
    • Haftungsbegrenzungen bzw Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung samt Kostenregelung
    • Einverständnis zur Fortsetzung der Treuhandschaft durch Substitut, Kanzleinachfolger usw bei Tod und Berufsunfähigkeit des Treuhänders
    • Entbindung von den Verschwiegenheitspflichten durch die Vertragsparteien
    • Vertretungsberechtigungen, Erreichbarkeiten (Partei im Ausland)
  • Schlussbestimmungen
    • Schriftformerfordernis für Änderungen und Ergänzungen
    • Kosten- und Gebührentragung
    • Ausfertigung
    • Erfüllungsort
    • Gerichtsstand
    • Anwendbares Recht

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