2.5 Grenzen und Flächenabweichungen
Naturgrenzen und Grundbuchsmappe
Ausschlaggebend für den Grundstückserwerb sind grundsätzlich die Grenzen, die in der Natur tatsächlich bestehen. Weichen die in der Natur bestehenden Grenzen von den Grenzen laut Grundbuchsmappe ab, erwirbt der Käufer einer Liegenschaft das Grundstück entsprechend den tatsächlichen Grenzen (zB entsprechend dem Verlauf eines Zaunes oder einer Hecke). Nur für den – wohl seltenen – Fall, dass die Naturgrenze nicht ersichtlich ist (zB im gebirgigen Gelände), erwirbt der Käufer entsprechend den in der Grundbuchsmappe ausgewiesenen Grenzen (OGH 17.12.1997, 3 Ob 12/98f).