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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.1 Zuständige Stellen

Die Sozialbetrugsbekämpfung obliegt den im SBBG aufgezählten Kooperations- und Informationsstellen, das sind folgende Behörden oder Einrichtungen:

  1. Das Amt für Betrugsbekämpfung (bis Ende Juni 2020 die Finanzstrafbehörden) und die Abgabenbehörden des Bundes,
  2. die Krankenversicherungsträger,
  3. die BUAK,
  4. die Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF)-Service GmbH,
  5. die Sicherheitsbehörden,
  6. das AMS,
  7. die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen,
  8. die Bezirksverwaltungsbehörden,
  9. die Gewerbebehörden und
  10. die Arbeitsinspektion.

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