10.4.5 Veröffentlichung
Das BMF hat eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Darin scheinen die Identität, Firmenbuchnummer, Anschrift, Geburtsdatum, UID-Nummer, Kennziffer des Unternehmensregisters, Veröffentlichkeitsdatum, Datum der Rechtskraft des Bescheides, Datum der Feststellung als Scheinunternehmen und Geschäftsanschrift des Scheinunternehmens auf. Veröffentlichungen, die sich auf natürliche Personen beziehen, sind nach Ablauf von fünf Jahren nach der Veröffentlichung zu löschen.