2.7 Einwilligungserklärung nach Art 7 DSGVO
Vorbemerkungen
Ist für eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO eine Einwilligung der betroffenen Person notwendig, so hat diese den Voraussetzungen des Art 7 DSGVO zu entsprechen. Danach hat die Einwilligung freiwillig und durch aktives Tun der betroffenen Person zu erfolgen. Weiters muss der Verantwortliche imstande sein, Einwilligungen der betroffenen Personen nachzuweisen. Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Die betroffene Person hat außerdem das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen und muss über dieses Widerrufsrecht vor der Abgabe der Einwilligung belehrt werden. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein. Für die Einwilligung von Kindern gelten die besonderen Bestimmungen des Art 8 DSGVO.
Umfang der Einwilligung1
1.
Ich willige ausdrücklich ein, dass folgende meiner personenbezogenen Daten zu nachstehend angeführten Zwecken durch den Verantwortlichen verarbeitet und für die angeführte Dauer gespeichert werden können:
Datenkategorie | Verarbeitungszweck | Speicherdauer |
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2.2
Ich willige außerdem ein, dass mir regelmäßig elektronisch (E-Mail, SMS) oder per Post Informationen und Angebote zu ähnlichen Produkten und Dienstleistungen des Verantwortlichen zum Zwecke der Werbung übersendet werden können.
3.
Ich willige weiters ein, dass folgende meiner personenbezogenen Daten zu den angeführten Zwecken an folgende Empfänger3 übermittelt werden können:
Datenkategorie | Empfänger | Übermittlungszweck |
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Soweit es sich dabei um Übermittlungen in/an Drittländer/internationale Organisationen handelt, werden noch ergänzend folgende Informationen erteilt:4
- Drittland/internationale Organisation:5 …
Für diese Übermittlung gibt es (Zutreffendes ankreuzen):- Den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission …
- Folgende geeignete oder angemessene Garantien … [iSd Art 46, 47 oder 49 Abs 1 DSGVO]. Wenn Sie eine Kopie dieser Garantien erhalten möchten, können Sie sich jederzeit gerne an uns bzw unseren Vertreter wenden.
4.
Ich willige ausdrücklich ein, dass folgende meiner personenbezogenen Daten auf der Website des Verantwortlichen, abrufbar unter … [URL], zu den nachfolgend angeführten Zwecken veröffentlicht werden:
Datenkategorie | Veröffentlichungszweck |
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Widerrufsrecht
Diese Einwilligung kann jederzeit zur Gänze oder in Teilen schriftlich, per E-Mail, per Brief oder mündlich gegenüber dem Verantwortlichen oder dessen Vertreter widerrufen werden (Kontaktdaten finden Sie unter „Weitere Informationen“).
Nach Eingang des Widerrufes wird der Erhalt vom Verantwortlichen schriftlich bestätigt und ab dem Widerrufszeitpunkt werden die vom Widerruf betroffenen Daten nicht mehr weiterverarbeitet. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass alle bis zum Widerruf vorgenommenen Verarbeitungen/Übermittlungen weiterhin rechtmäßig bleiben.
Weitere Informationen
Verantwortlicher für diese Datenverarbeitungen: … [Name und Kontaktdaten des Unternehmens]
Vertreter des Verantwortlichen: … [Name und Kontaktdaten der Ansprechperson]
Datenschutzbeauftragter:6 … [Name und Kontaktdaten]
Die Bereitstellung der in dieser Erklärung genannten Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben und ist auch nicht für einen Vertragsabschluss erforderlich. Es besteht daher keine Verpflichtung, diese Daten bereitzustellen. Die Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung ist nur die hiermit erteilte Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Wird die Einwilligung nicht erteilt, unterbleiben die hier beschriebenen Datenverarbeitungen.
Weiters wird auf nachstehende Rechte hingewiesen, die dem Betroffenen nach der DSGVO bezüglich der Verarbeitung von ihn betreffenden personenbezogenen Daten zustehen:
- Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nach Art 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung nach Art 16 DSGVO
- Recht auf Löschung nach Art 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art 20 DSGVO
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art 21 DSGVO
Des Weiteren haben Betroffene auch das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Österreich die Datenschutzbehörde mit Sitz in Wien) zu erheben. Diesbezüglich wird auch auf die unter dem Link https://www.dsb.gv.at/ abrufbare Website der österreichischen Datenschutzbehörde verwiesen.
Ich habe den Inhalt dieses Schreibens gelesen und verstanden und erteile als Betroffener meine ausdrückliche Einwilligung die mich betreffenden personenbezogenen Daten im Sinne dieser Erklärung zu verarbeiten:
…, am …
…
[Name des Betroffenen]
…
[Unterschrift]
Anmerkungen:
Nichtzutreffende Bereiche bzw Absätze streichen; außerdem sollte die Erklärung so aufgebaut werden, dass auch der Betroffene sich die einzelnen Bereiche aussuchen kann, bspw durch Ankreuzen des jeweiligen Bereiches.
ZurückDies ist eine zusätzliche Einwilligung für Werbezwecke iSv § 107 Abs 3 TKG. Das TKG selbst schreibt für die Einwilligung keine bestimmten Formerfordernisse vor. Nach der Judikatur des OGH ist eine Einwilligung jedoch nur dann wirksam, wenn der Betroffene im Zeitpunkt der Abgabe seiner Willenserklärung weiß, von welchem Unternehmen er im Wege bestimmt angeführter Kommunikationsmittel Werbung zu erwarten hat und welche Produkte dabei beworben werden. Die Anforderungen an die Einwilligung sind umso höher anzusetzen, je größer die Tragweite der Erklärung für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person ist.
§ 107 Abs 3 TKG normiert die Möglichkeit, im Rahmen einer aufrechten Kundenbeziehung elektronische Post auch ohne vorab eingeholte Einwilligung zu versenden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das aufrechte Vertragsverhältnis alleine dafür nicht ausreicht. Folgende Bedingungen müssen für eine zustimmungslose Versendung elektronischer Post zu Werbezwecken gem § 107 Abs 3 TKG kumulativ vorliegen:
- Der Absender hat die Kontaktinformation im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten
- Die Nachricht zur Direktwerbung erfolgt für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen
- Der Empfänger hat klar und deutlich die Möglichkeit erhalten, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
- Der Empfänger hat die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste (sog „Robinson-Liste“), abgelehnt
Soweit es um die von der RTR-GmbH geführte „Robinson-Liste“ geht, bedeutet dies stets eine Prüfpflicht, da die (auch nachträgliche) Eintragung in diese Liste zum Ausschluss des § 107 Abs 3 TKG für die eingetragenen Kunden führt und folglich eine Versendung von elektronischer Werbung an diese Personen nur mit zeitlich nachgeordneter Einwilligung möglich ist.
ZurückDer Empfänger muss wiederum eine Information iSd Art 14 DSGVO gegenüber der betroffenen Person erteilen, soweit diese Informationen nicht bereits in dieser Erklärung inkludiert sind.
ZurückSind keine Übermittlungen in Drittländer/int Organisationen beabsichtigt, wäre dieser Absatz zu streichen.
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