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Dokument-ID: 1283515
8.4 Abgrenzungen und Ausschlüsse
Typische Ausschlüsse
In Spezial-Strafrechtsschutzbedingungen finden sich regelmäßig Ausschlüsse für:
- Rechtskräftige Verurteilungen wegen Vorsatztat (rückwirkender Wegfall, ausgenommen oft Verwaltungsstrafverfahren),
- Steuer-, Zoll- und sonstige Abgabenrechtsangelegenheiten (soweit nicht ausdrücklich über Sonderbausteine gedeckt),
- Kartellrecht und kartellbezogene Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren,
- Verkehrsdelikte (StVO, KFG, FSG, Gefahrgutbeförderungsgesetz etc), die typischerweise vom Verkehrsrechtsschutz erfasst werden.