3.2.4 Katzenhaltung
Abwehrreaktionen scheuer Katzen – keine Tierhalterhaftung
Katzen sind grundsätzlich keine gefährlichen Tiere. Bei Abwehrreaktionen scheuer Katzen ist idR nicht mit Verletzungen von Menschen zu rechnen. Die gänzliche Unterbindung von Kontakten mit außenstehenden Personen würde die Haltung von Katzen so gut wie unmöglich machen. Es bedarf daher auch nicht einer Absperrung zum Nachbarbalkon. Im konkreten Fall war die Nachbarkatzeauf den Balkon gekommen. Beim Versuch, unter dem Sessel die Katze zu suchen, stützte sich die Geschädigte ab und die Katze biss sie in den Daumen. Den Katzenhalter traf keine Haftung. • [Fußnote: OGH 13.12.2002, 1 Ob 25/02m.]