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Dokument-ID: 1280617
4.4.1 Erweiterte Offenlegungsinhalte (§ 277, § 280 UGB)
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften – also ua die GmbH‑Geschäftsführer – müssen spätestens neun Monate nach Abschlussstichtag beim Firmenbuchgericht einreichen: