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Neu Dokument-ID: 1280628

Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.9 Zusammenfassung

  • Das NaBeG verankert Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil der Unternehmensberichterstattung im UGB und bindet sie über die Offenlegungs‑ und Prüfungsregeln unmittelbar in die Organpflichten von GmbH‑Geschäftsführern ein.
  • Direkt betroffen ist nur eine begrenzte Zahl großer Public‑Interest‑GmbHs; indirekt wirkt das Regime aber über Konzernstrukturen, Drittlandbezüge und Wertschöpfungsketten bis weit in den Mittelstand.
  • Die Kombination aus erweiterten Offenlegungspflichten, neuen Prüfungsanforderungen und deutlich erhöhten Zwangsstrafen macht Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem zentralen Feld der Corporate Governance und Compliance in der GmbH.
  • Bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen, Geschäftsordnungen und Compliance‑Systemen empfiehlt sich, die NaBeG‑Pflichten ausdrücklich zu integrieren (zB Verantwortlichkeit für Nachhaltigkeitsberichterstattung, Reporting an Beirat/Aufsichtsrat, Koordination mit Konzern‑ESG‑Strukturen).

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