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Dokument-ID: 1280616
4.3 Gesellschaftsrechtliche Verankerung und Organpflichten
NaBeG‑Änderungen im GmbHG
Artikel 4 des NaBeG nimmt auch Änderungen des GmbH‑Gesetzes vor, die insbesondere die Aufgaben des Prüfungsausschusses (sofern ein solcher zu bestellen ist) betreffen. Für GmbHs gilt aber generell Folgendes: