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Dokument-ID: 1196983
4.4.1 Fachbeitrag: Fuß- und Beinschutz
Begriffe
Der Begriff „Persönliche Schutzausrüstung“ im Folgenden PSA ist im § 69 Abs 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) definiert als „jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Arbeitnehmern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung“.