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Dokument-ID: 1242141
7.8.3 Rechtsgültige und firmenmäßige Fertigung
Ein Angebot ist rechtsgültig unterfertigt, wenn dadurch eine zivilrechtliche Bindung entsteht und der Unternehmer dadurch verpflichtet wird. Hierfür muss der Unterzeichnende zur Fertigung generell oder im konkreten Einzelfall berechtigt sein.