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Dokument-ID: 1242173
7.13.2 Alternativangebote
Wie bereits dargestellt, ist der Bieter grundsätzlich an die Ausschreibungsunterlagen gebunden. Den Ausschreibungsbestimmungen widersprechende Angebote sind auszuscheiden. Ausgenommen davon ist insbesondere die Einreichung eines zulässigen Alternativangebots.