Neu
Dokument-ID: 1182629
2.2.5 Vertrag über die Abtretung von Sicherungsmitteln
Bürge: …
Gläubiger: …
- Der Bürge hat für die Schuld des Hauptschuldners … gegenüber dem Gläubiger bis zum Betrag von EUR … als Bürge und Zahler gehaftet.
- Der Hauptschuldner B hat zur Sicherstellung dem Gläubiger eine goldene Armbanduhr der Marke … als Pfand übergeben.
- Bei Fälligkeit der Hauptschuld hat der Gläubiger nicht vom Hauptschuldner, sondern vom Bürgen Zahlung verlangt. Der Bürge A hat durch Zahlung an den Gläubiger C die Hauptschuld vollständig getilgt.
- Der Gläubiger übergibt hiermit dem Bürgen die Pfandsache zur Sicherung seines Rückgriffanspruches gegenüber dem Hauptschuldner. Gleichzeitig wird der Hauptschuldner davon verständigt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung in Hinkunft nur mehr an den Bürgen bezahlen kann und von diesem, nach vollständiger Bezahlung seiner Schuld, auch die Pfandsache zurückerhält. Die Hauptforderung geht hiermit ausschließlich an den Bürgen A über.