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Dokument-ID: 1097276
2.2.7 Zeitliche Begrenzung der Bürgschaft
Der Bürge übernimmt für die pünktliche und vollständige Bezahlung des Hauptschuldners die Bürgschaft bis zum einem bestimmten Zeitpunkt. Gerät der Hauptschuldner bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Verzug, ist der Bürge nicht zahlungsverantwortlich (zB Bürgschaft zur Miete).