4.4 Pflegeheimgesetze
In Österreich obliegen die Gesetzgebung sowie dessen Überwachung in den Alten- und Pflegeheimen grundsätzlich den Bundesländern. Über die § 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern wurden gemeinsame Maßnahmen zu Mindeststandards für pflegebedürftige Personen (BGBl Nr 866/1993) festgelegt. Da die Definition der Mindeststandards den Bundesländern überlassen wurde, ergeben sich zwischen den Ländern teilweise beträchtliche Unterschiede. Bundesweit einheitlich sind die Berufsgesetze sowie zivilrechtliche Belange wie das Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetz (vgl Wallner, et al 2010, 8).