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Dokument-ID: 1112570
11.2 Einstweilige Verfügung – Checkliste
Der Antrag auf einstweilige Verfügung hat nach § 350 Abs 2 BVergG 2018 zu beinhalten:
- Die Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie dem Antragsteller bekannt ist bzw bekannt sein kann – der Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens sowie der gesondert anfechtbaren Entscheidung
- Die genaue Bezeichnung des Auftraggebers
- Die genaue Bezeichnung des Antragstellers
- Gegebenenfalls die genaue Bezeichnung der vergebenden Stelle einschließlich der elektronischen Adresse
- Eine Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts
- Die Darstellung des Vorliegens der in § 342 Abs 1 BVergG 2018 genannten Voraussetzungen (Behauptung eines Interesses am Abschluss eines dem Anwendungsbereich des BVergG 2018 unterliegenden Vertrages und Eintritt bzw drohende Gefahr des Entstehens eines durch die behauptete Rechtswidrigkeit entstandenen Schadens)
- Die genaue Bezeichnung der behaupteten Rechtswidrigkeit
- Die genaue Darlegung der unmittelbar drohenden Schädigung der Interessen des Antragstellers und eine Glaubhaftmachung der maßgeblichen Tatsachen
- Die genaue Bezeichnung der begehrten vorläufigen Maßnahme
- Die genauen Angaben zur Rechtzeitigkeit des Antrags auf einstweilige Verfügung bzw um zu beurteilen, ob der Antrag auf einstweilige Verfügung rechtzeitig eingebracht wurde