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Dokument-ID: 1112571
12.1 Antrag auf Feststellung – Checkliste
Der Antrag auf Feststellung hat nach § 354 Abs 1 BVergG 2018 folgenden Inhalt aufzuweisen:
- Die genaue Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens
- Die genaue Bezeichnung des Auftraggebers
- Die genaue Bezeichnung der vergebenden Stelle
- Die genaue Bezeichnung des Antragstellers einschließlich dessen elektronischer Adresse
- Soweit dies zumutbar ist, die genaue Bezeichnung des allfälligen Zuschlagsempfängers
- Eine Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts einschließlich des Interesses am Vertragsabschluss
- Angaben über den behaupteten drohenden oder bereits eingetretenen Schaden für den Antragsteller
- Die Bezeichnung der Rechte, in denen der Antragsteller verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte) und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt
- Ein bestimmtes Begehren, und
- Die Angaben zur Rechtzeitigkeit des Antrags auf Feststellung bzw um zu beurteilen, ob der Antrag auf Feststellung rechtzeitig eingebracht wurde