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Neu Dokument-ID: 1017276

Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.1 Das Jagdrecht (im subjektiven Sinne), die Hegepflicht und die Weidgerechtigkeit

Das Jagdrecht (im subjektiven Sinne) besteht in der ausschließlichen Befugnis, innerhalb eines bestimmten Jagdgebietes in freier Wildbahn und in Wildgehegen (siehe zu diesem Begriff weiter unten) dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; das Jagdrecht umfasst ferner die ausschließliche Befugnis, sich verendetes Wild, Fallwild, Abwurfstangen sowie die Eier des Federwildes anzueignen.

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