2.3.8 Der Jagdschutz
Allgemeines
Der Jagdschutz umfasst gem § 64 Abs 1 NÖ JagdG die Abwehr von Verletzungen der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Bestimmungen des niederösterreichischen Landes-Jagdgesetzes, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und behördlichen Anordnungen sowie der einschlägigen sonstigen, insbesondere strafrechtlichen Vorschriften. Er umfasst weiters das Recht und die Pflicht zur Betreuung des Wildes und Hintanhaltung seiner Schädigung durch Wilddiebe und Raubzeug (unter Raubzeug sind sonstige dem gehegten Wild schädliche Tiere, insbesondere revierende oder wildernde Hunde und umherstreifende Katzen zu verstehen).