9 Geschäftsgeheimnisschutz – Rechtliche Einordnung, Praxis und aktuelle Herausforderungen
Grundlagen des Geschäftsgeheimnisschutzes in Österreich und Entwicklung
Wie schützt eine Rechtsordnung den „privaten Bereich“ einer juristischen Person, also eines Unternehmens? Während etwa Daten, die sich auf Menschen beziehen, durch das Datenschutzrecht geschützt werden • [Fußnote: Beachte aber den weiteren Anwendungsbereich des § 1 DSG.] und für ihr Privatleben eigene Persönlichkeitsrechte gelten (insbesondere §§ 16, 1328a ABGB), sind Geheimnisse von Unternehmen hiervon grundsätzlich nicht erfasst, erscheinen aber nicht weniger schützenswert.