Vorwort des Verlages
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Seit 25.02.2023 gilt das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) und bringt neue Pflichten für Unternehmen und noch mehr offene Fragen mit sich. Schließlich müssen arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben zwingend eingehalten werden und auch internen Ermittlungen und Sanktionsmöglichkeiten sind strenge Grenzen gesetzt.
Besonders komplex wird es, wenn Meldungen gar nicht vom Schutzbereich des HSchG umfasst sind, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geklärt oder Abgrenzungsfragen zum Geheimnisverrat geprüft werden müssen.
Wie Sie alle Detailfragen kompetent beantworten und für eine rechtssichere Umsetzung des HSchG sorgen, zeigt Ihnen das vorliegende Rechtshandbuch.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Rechtlich abgesicherte Hinweisgebersysteme: ob Mitspracherechte des Betriebsrats, Pflicht zur Datenlöschung oder Hinweisgeberschutz im Konzern – Sie sind mit allen Vorgaben des HSchG vertraut.
- Effiziente interne Ermittlungen: mit Praxisbeispielen zur Hinweisprüfung und möglichen Fallstricken bei der Sachverhaltsaufklärung, zum Beispiel mittels Videoüberwachungen oder Befragung von Mitarbeitern.
- Konsequentes Vorgehen im Ernstfall: Sie wissen, welche rechtlichen Stolperfallen Unternehmer bei arbeitsrechtlichen Sanktionen oder dem Umgang mit anonymen Hinweisen beachten müssen und erhalten Expertentipps für die Kooperation mit Behörden und Gerichten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, neue Erkenntnisgewinne und eine haftungssichere Einrichtung Ihrer Hinweisgeberschutzsysteme mit Ihrem neuen Praxishandbuch!

DI Ulrike Raich
Geschäftsführerin
PS: Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Handbuch richten sich selbstverständlich gleichermaßen an Männer und Frauen, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form personenbezogener Hauptwörter gewählt wurde.