5.3.1 Einleitung; Struktur des Umweltstrafrechts
Das Umweltstrafrecht entfaltet seine Bedeutung offenbar überwiegend im präventiven Bereich durch seine abschreckende Wirkung. Denn Anzeigen zu den Umweltstraftatbeständen des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) sind eher selten. Während Anzeigen durch Betroffene oder durch an der Umwelt interessierte Bürger bzw Organisationen bei Verwaltungsbehörden häufig erfolgen, ist eine gerichtliche Anzeigeerstattung vergleichsweise rar. Nichtsdestotrotz sind die Folgen für den einzelnen Haftbaren bzw auch das betroffene Unternehmen drastisch, drohen doch den Verantwortlichen lebenslange Freiheitsstrafen, Wiedergutmachungskosten und der Ersatz der Kosten des Strafverfahrens, die durch den Einsatz von Gutachtern durchaus beträchtlich sein können.