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Dokument-ID: 1197968
7.7 Rechtliche Umsetzung
Die Gegenleistung des Arbeitnehmers aus der Amnestiezusage besteht grundsätzlich in der Bereitschaft zur Mitwirkung an der internen Untersuchung. Dies umfasst sowohl das Bereitstellen von Unterlagen als auch die Beantwortung von Fragen, insbesondere in Bezug auf Informationen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeitsleistung und dem Arbeitsbereich des Arbeitnehmers stehen. Den Arbeitnehmer trifft jedoch keine Pflicht, sich selbst zu belasten.