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Dokument-ID: 1029187
4.4.3 Treuepflicht
Unerlaubte Provisionsannahme
Durch die Treuepflicht ist der Arbeitnehmer zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers verhalten, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Diese Verpflichtung spielt auch iZm dem Verbot der Geschenkannahme eine Rolle. Im Prinzip geht es dabei mE in erster Linie um die Beurteilung der Reichweite der Analogiefähigkeit des § 13 Abs 1 AngG.