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Dokument-ID: 1171704
3.2.2 Betriebsvereinbarung nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG (Kontrollsysteme, die die Menschenwürde berühren)
Notwendige BV
Die „Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer“, unterliegt, sofern diese Maßnahmen (Systeme) die „Menschenwürde berühren“, der notwendigen Mitbestimmung des Betriebsrats.