4.3 Zum Verbot der Geschenkannahme im Arbeitsverhältnis
Geschenkannahmeverbote sind in mehreren gesetzlichen Verboten geregelt. Darüber hinaus kann die Treuepflicht als einschlägige Rechtsquelle herangezogen werden. Auch vertragliche Vereinbarungen, die die Annahme von Geschenken einschränken, sind in gewissen Grenzen zulässig. Daneben besteht ein Straftatbestand im UWG, der einen Anspruch auf Unterlassung sowie Schadenersatz (inklusive entgangenem Gewinn) vorsieht und insofern auch zivilrechtlich relevant ist. Eine unberechtigte Geschenkannahme kann einen Entlassungsgrund darstellen und weitere zivilrechtliche Rechtsfolgen auslösen.